Rechtsschutzversicherung – mehr als nur eine Versicherung gegen hohe Anwaltskosten

 

RechtsschutzversicherungDas eigene Recht durchzusetzen kann spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit hohen Kosten verbunden sein. Auch wenn die Sachlage klar erscheint. Deshalb empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche die Ausgaben für ein Gerichtsverfahren möglichst umfassend deckt.

 

 

 

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich trägt eine Rechtsschutzversicherung alle Kosten, die bei der Vertretung der eigenen Interessen vor einem ordentlichen Gericht entstehen. Zu ihnen zählen:

  • Gerichtsgebühren
  • Anwaltskosten
  • Mediationskosten (je nach Tarif)
  • etwaige Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • eventuelle Erstattungskosten für die Gegenseite sowie
  • Strafverfolgungskautionen

Der Umfang der Kostenübernahme hängt dabei stark vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

 

Tipps zu den Versicherungskosten

Wer sich möglichst günstig versichern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung zu minimieren:

1. Möglichkeit: Vereinbarung einer Selbstbeteiligung

Es kann eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbart werden, die zu einer Senkung des Versicherungsbeitrages führt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Leistungsfall die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst trägt, bevor die Versicherung zahlt.

2. Möglichkeit: Einschränkung der Versicherungsbereiche

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Leistungen der Rechtsschutzversicherung auf bestimmte Rechtsbereiche zu beschränken und somit die Beiträge deutlich zu reduzieren. Zu den häufig gewählten speziellen Rechtsschutzversicherungen zählen beispielsweise:

  • Private Rechtsschutzversicherung
  • Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (=Mietrechtsschutz)
  • Vermieterrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz

Diese lassen sich auf Wunsch oftmals auch in Kombination abschließen.

3. Möglichkeit: Nutzung von “Schadenfreiheitsvergünstigungen”

Viele Rechtsschutzversicherungen, die schon länger bestehen, ohne dass sie vom Versicherten in Anspruch genommen wurden, beinhalten eine Regelung, die eine Beitragsreduzierung nach einem bestimmten Zeitraum der Schadenfreiheit vorsieht. Beim Neuabschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages sollte dieser Punkt unbedingt angesprochen und in die Vertragsbedingungen mit aufgenommen werden, sofern der Versicherte nicht anstrebt, die Rechtsschutzversicherung häufig in Anspruch zu nehmen.

 

Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht trägt

Sehr häufig fallen die folgenden Rechtsfragen unter einen Leistungsausschluss:

  • Rechtliche Auseinandersetzungen, die sich auf Spiel-, Wett- und Spekulationsgeschäfte beziehen.
  • Baurisikoausschluss: Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Baumaßnahmen sowie
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Familien- und Erbrecht, mit Ausnahme des Beratungs-Rechtsschutzes

Weiterhin sind die meisten Rechtsschutzversicherungen mit einer dreimonatigen Wartefrist versehen, die die Inanspruchnahme der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung im ersten Vierteljahr der Versicherungslaufzeit nur in Ausnahmefällen zulässt.