Altersvorsorge

Altersvorsorge

Von Rürup bis Aktienfonds – finanziellen Sorgen im Alter vorbeugen.

Spätestens seit dem Erlass des Alterseinkünftegesetzes sollte es jedem Einzelnen bewusst sein, dass die normale gesetzliche Rente nur in den seltensten Fällen ausreicht, um den Lebensstandard während des Berufslebens auch im Rentenalter weiter zu gewährleisten. Grundsätzlich geht die deutsche Bundesregierung hinsichtlich der Gestaltung der persönlichen Altersvorsorge von einem sogenannten 3-Schicht-Modell aus, wobei sie zwei Schichten in die alleinige Verantwortung des einzelnen Bürgers übergibt.

Die erste Schicht – die staatliche Grundsicherung der Altersvorsorge

Bestand in der Gründungsphase der sozialen Marktwirtschaft noch der Anspruch, Rentner umfassend finanziell abzusichern, so lässt sich dies angesichts des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Entwicklung nur noch begrenzt in einer staatlichen Basisversorgung realisieren. Diese umfasst:

  • die klassische gesetzliche Rentenversicherung,
  • die Altersvorsorge für Beamte,
  • landwirtschaftliche Alterskasse,
  • Leistungen berufsständischer Bildungswerke.

All diese Rentenformen sind weder veräußerbar, beleihbar, übertragbar noch vererblich. Die Beiträge zur Basisversorgung werden als steuermindernd behandelt, die Rentenauszahlung jedoch nachgelagert besteuert.

Die zweite Schicht – die betriebliche Altersvorsorge, die staatlich geförderte Riester-Rente und Rürup-Rente

Freiwillig mit teilweise steuerfreier Beitragsleistung verbunden, zählen die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup- bzw. Riester-Rente zur zweiten Schicht der Altersvorsorge in Deutschland. Als sogenannte kapitalgedeckte Zusatzversorgung ist diese Art der Rentenbeiträge mit Kapitalleistungen verbunden, die in der Regel nachgelagert zu versteuern sind. Eine Ausnahme besteht für Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die vor dem 1. Januar 2005 vereinbart wurden und einer pauschalen Steuer unterliegen. Die Riester-Rente ist darüber hinaus noch mit einer staatlichen Zulagenförderung verbunden.

Die dritte Schicht – privat abschließbare Kapitalanlagen (z. B. Rentenversicherungen und Aktienfonds)

Für einen umfassenden Vermögensaufbau für die Altersvorsorge kann die dritte Schicht bei entsprechendem Einkommen genutzt werden. In ihr befinden sich beispielweise Finanzprodukte wie die private Rentenversicherung, Investmentfonds und Kapitallebensversicherungen. Die Beiträge zur dritten Schicht werden nicht vom Staat gefördert. Die Besteuerung kann je nach Produkt sehr unterschiedlich ausfallen (Abgeltungssteuer, Halbeinkünfteverfahren etc.) und sollte auf die individuelle Situation abgestimmt sein. Eine ausführliche Beratung ist unerlässlich.

Die optimale Vorsorge Strategie für einen sorgenfreien Ruhestand finden

Riester, Aktienfonds, Lebensversicherung,… die Komplexität des derzeitigen 3-Schicht-Modelles zeigt: Nur wer gut beraten auf einen Mix aus verschiedenen Sparprodukten setzt, kann ideal fürs Alter vorsorgen. Gemeinsam finden wir den Weg, der Sie im Alter so absichert, dass Sie gelassen und mit Freude Ihrem Ruhestand entgegensehen können.