Fahrzeugversicherung

AutoversicherungDie Kaskoversicherung – Schutz fürs Auto

Eine Autoversicherung setzt sich aus verschiedenen Versicherungsleistungen zusammen. Der gesetzlich festgelegte Basisschutz für Fahrzeuge besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese sichert jedoch nur die Schäden bei Dritten ab und greift nicht für den persönlichen Schaden, der dem Fahrer bzw. seinem Fahrzeug widerfährt. Um dieses finanzielle Risiko im Straßenverkehr abzudecken, kann zusätzlich eine sogenannte Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie gilt in Deutschland als reine Sachversicherung und kommt im Schadensfall für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

 

Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

Eine Kaskoversicherung kann als sogenannte Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Während eine Teilkaskoversicherung grundsätzlich nicht durch den Fahrer oder Fahrzeughalter verursachte Schäden absichert, greift die Vollkaskoversicherung auch bei:

  • Eigenverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Fremdverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn die Schadensersatzansprüche nicht durch die Schadensverantwortlichen abgedeckt werden können (beispielsweise aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes).
  • Vandalismus-Schäden am Fahrzeug

Ebenfalls sind alle Leistungen der Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung enthalten. Zu diesen gehört unter anderem die Schadensregulierung bei:

  • Glasbruch
  • Sturm, Hagel
  • Blitzschlag, Überschwemmung
  • Diebstahl und
  • Wildschäden

Je nach Versicherungsvertrag sind Kaskoversicherungen mit einer Selbstbeteiligung bei der Schadensregulierung in einer vorher festgelegten Höhe verbunden.

Neben dem Fahrzeug sind sowohl bei einer Teil- als auch Vollkaskoversicherung auch Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör mit versichert, sofern sie fest am Fahrzeug angebracht oder unter Verschluss verwahrt sind. Kommunikationseinrichtungen, Leit- und Navigationssysteme können jedoch je nach Versicherungsumfang an eine sogenannte “Wertgrenze” stoßen und müssen gegebenenfalls durch einen erweiterten Versicherungsschutz zusätzlich abgesichert werden. “Mobile” technische Geräte sind im Regelfall aus einer Kaskoversicherung ausgeschlossen.

 

Insidertipps

  • Die Leistungsunterschiede im Bereich der reinen Haftpflichtversicherung sind marginal; hier können Sie guten Gewissens verstärkt auf den Preis achten.
  • Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung hingegen sind die Leistungsunterschiede entscheidend! Hier sollte der Preis zweitrangig sein.
  • Z. B. freie Werkstattwahl im Schadenfall (keine Werkstattbindung); gerade bei Neufahrzeugen ist dies wegen Garantie/Kulanz zu beachten.
  • Z. B. erweiterte Wildschadenklausel; üblich: Haarwild nach Jagdgesetz; ideal: Tiere aller Art!
  • Z. B. Neuwertentschädigung bzw. Kaufwertentschädigung bei neuen Fahrzeugen bzw. jungen Gebrauchtfahrzeugen. Der Wertverlust in den ersten Monaten wird somit kompensiert.
  • Z. B. Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit: Was nützt Ihnen die günstigste Kaskoversicherung, wenn diese im Schadenfall nicht leistet, weil Sie z. B. eine rote Ampel übersehen haben?!
  • Verzichten können Sie hingegen auf den sogenannten Rabattschutz! Dieser greift nur, solange Sie bei der aktuellen Versicherung Kunde bleiben. Wechseln Sie den Anbieter, werden Sie automatisch zurückgestuft. Sie binden sich so indirekt.
  • Vorsicht auch mit “günstigen Zweitwagentarifen” bei gleichen Prozenten wie das Erstfahrzeug! Vergleichen Sie Beiträge in Euro! Ein Zweitwagentarif bei 30 % kann absolut betrachtet unter Umständen dennoch teuer sein.
  • Achtung bei Leasingfahrzeugen: GAP-Deckung einschließen! Bei Totalschaden bzw. Diebstahl entsteht eine hohe Differenz zwischen Restleasingforderung und Fahrzeugrestwert. Die GAP-Deckung springt hier ein.