Kinderinvaliditätsversicherung

Kinderinvalidität

Kinderinvaliditätsversicherung – monatliche Rente bei Invalidität

Bezahlen auch Sie unnötig Beiträge für eine Kinderunfallversicherung? Investieren Sie das Geld doch lieber sinnvoll in eine Kinderinvaliditätsversicherung!

Ab 20 € Monatsbeitrag ist es möglich, ein Kind finanziell für den Fall einer Schwerbehinderung finanziell abzusichern. Gute Versicherungsverträge gewährleisten bei einer Invalidität durch Unfall oder Krankheit mindestens 1.000 € als lebenslange Rente. Ein Betrag, der angesichts hoher anfallender Kosten und einer später eingeschränkten, beruflichen Laufbahn durchaus angebracht ist.

In welchen Fällen leistet eine Kinderinvaliditätsversicherung – wir nennen Ihnen Fälle aus der Praxis

Bei folgenden Schicksalsschlägen konnte die Kinderinvaliditätsversicherung den Betroffenen zumindest finanziell Erleichterung verschaffen:

  • Diabetes mellitus Typ I: Bereits mit 2 Jahren bekam die Familie diese Diagnose. Der Versicherer leistet monatlich 885 €.
  • Bösartiger Hirntumor: Im Alter von 5 Jahren wurde bei der Tochter unserer Versicherungsnehmerin ein bösartiger Hirntumor diagnostiziert.
  • Epilepsie: Die Diagnose wurde bereits mit 11 Monaten gestellt! In Folge dieser Erkrankung kann sich der Junge weder aufrichten noch seine Extremitäten anheben. Der Versicherer leistet eine Monatsrente in Höhe von 1.500 € und rechnet mit Gesamtzahlungen von knapp 700.000 €.
  • Entwicklungsstörung: Aufgrund eines Hirnschadens entwickelte sich bei dem versicherten Mädchen eine globale Entwicklungsstörung.
  • Krampfleiden: Kurz nach dem ersten Geburtstag ist das versicherte Mädchen an einem Krampfleiden erkrankt. Dies führte zu erheblichen Entwicklungsstörungen. Neben den Krampfanfällen ist die Sprachentwicklung betroffen. Der Versicherer leistet monatlich 1.500 €.

Weitere schwere Erkrankungen, welche zu Leistungen aus einer Kinderinvaliditätsversicherung führen können:
Nierentumor, Schädel-Hirn-Trauma, Neurodermitis, Schwerhörigkeit, Leukämie, Hyperaktivität, Neuroblastom etc.

Die Unfallversicherung ist keine Alternative!

Natürlich kann auch ein Unfall die Ursache für eine schwere Behinderung bei Kindern sein. In solch einem Fall würde eine reguläre Unfallversicherung mit einem ähnlichen Leistungsumfang wie die Kinderinvaliditätsversicherung greifen. Mit etwa 60 € im Jahr ist die Unfallversicherung wesentlich preiswerter als eine Kinderinvaliditätsversicherung.

Die Wahrscheinlichkeit hierfür liegt allerdings unter 1 %! (Schwerbehindertenstatistik Statistisches Bundesamt)

Entsprechend raten neutrale Quellen wie Verbraucherschutzorganisationen oder die Bundesärztekammer zum Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung (siehe Stiftung Warentest bzw. Finanztest oder Deutsches Ärzteblatt).

Eine Unfallversicherung ist somit keine Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung.

Frühzeitig versichern und Ausschlüsse genau prüfen

Der Versicherungsschutz ist bei der Kinderinvaliditätsversicherung bei manchen Anbietern schon ab der sechsten Lebenswoche möglich. Eine Option, die unbedingt genutzt werden sollte. Denn sobald der erste Verdacht auf eine Krankheit auftaucht, die eventuell später zur Invalidität führen kann, wird von vielen Versicherern der Versicherungsschutz durch eine Kinderinvaliditätsversicherung verwehrt. Bei unwahren Angaben zu den Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag kann die Versicherung bei eingetretener Invalidität ihre Leistungen vollständig verweigern oder teilweise kürzen.

Prüfen Sie weiterhin die Vertragsbedingungen auf Leistungsausschlüsse. Im Detail unterscheiden sich die Konzepte der Anbieter erheblich.

Rente oder Einmalzahlung?

Theoretisch wäre im Leistungsfall anstelle einer Rente auch eine hohe Einmalzahlung denkbar. Obwohl diese den Versicherungsbeitrag deutlich senkt, wird sie von den meisten Vorsorgeexperten nicht empfohlen. Eine Schwerbehinderung verursacht zumeist regelmäßig anfallende Kosten, die durch ein monatliches Einkommen besser abgedeckt werden könnte.

Auch bietet nach unseren Marktuntersuchungen kein Versicherer eine ausreichend hohe Einmalleistung an, welche Invaliditätsrenten von etwa 1.000 € abbilden könnten. Hierfür würden etwa 300.000 € Grundsumme benötigt. Dabei darf die Maximalerstattung bei Vollinvalidität nicht mit der Grundsumme verwechselt werden!

Einige Versicherungen bieten eine Kombination von Einmalzahlung und lebenslanger Rentenzahlung an. Dieses Konzept kann insbesondere hinsichtlich anfänglicher Umbauarbeiten nach Eintritt einer Schwerbehinderung bei einem Kind durchaus sehr sinnvoll sein.

Insidertipps

  • Lassen Sie sich von keinem Vermittler eine Unfallversicherung andrehen. Fragen Sie gezielt nach einer Invaliditätspolice! Schließen Sie diese wiederum nicht in Kombination mit einer “Sparpolice” (=Lebensversicherung) ab. Es gilt stets Versicherung und Geldanlage zu trennen!
  • Schließen Sie den Vertrag so früh wie möglich ab (6. Woche). Häufiger Grund für Behinderungen sind angeborene Krankheiten, welche oft bei den ersten Untersuchungen festgestellt werden.
  • Der Markt für gute Kinderinvaliditätsversicherung ist sehr überschaubar. Wir empfehlen meist die Barmenia KISS: günstiger Beitrag, hochwertige Bedingungen, bereits ab der 6. Lebenswoche versicherbar.
  • Invaliditätspolicen leisten ab 50 % Invaliditätsgrad; aus diesem Grund macht eine Kombination mit einer kleinen Unfallversicherung unter Umständen Sinn (Unfallschäden ab 1 % sind somit additiv versichert).
  • Vorsicht bei günstigen Angeboten mit Einmalleistungen. Grundsummen von mindestens 300.000 € sind für die entsprechenden Rentendarstellungen nötig. Diese sind derzeit nicht am Markt erhältlich. Verwechseln Sie Grundsumme nicht mit Leistung bei Vollinvalidität!

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