Tierhalterhaftpflichtversicherung
Obwohl laut Gesetz jeder Hunde- und Pferdehalter verpflichtet ist, für alle Schäden, die das eigene Haustier verursacht, zu haften, besitzt längst nicht jeder eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Nur 50 Prozent der Hundehalter verfügen über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Die Ursache dafür liegt häufig in der falschen Annahme, dass die Privathaftpflichtversicherung für solche Schäden aufkommt. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Privathaftpflicht nur Kleintiere wie Hasen, Meerschweinchen, Katzen und Vögel einschließt.
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Der Unterschied zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung
Während bei der Verschuldenshaftung (z. B. in der Privathaftpflichtversicherung) Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorausgesetzt wird, haftet ein Hundehalter nach der sog. Gefährdungshaftung. Der Hundehalter ist deshalb selbst dann für seinen Hund haftbar, wenn ihn selber keinerlei Schuld trifft. Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung ist somit die Tatsache, dass der Halter allein durch den Besitz des Hundes eine Gefahrenquelle für seine Umwelt schafft. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist somit existenziell!
Hundehalterhaftpflichtversicherung – bei bestimmten Hunderassen gesetzliche Pflicht
In den meisten Bundesländern wird Hundehaltern gesetzlich vorgeschrieben, einen entsprechenden Versicherungsschutz vorzuweisen, wenn sie einen sog. „Kampfhund“ bzw. „gefährlichen Hund“ besitzen. Welche Rasse dazu gehört, unterscheidet sich teilweise von Bundesland zu Bundesland und lässt sich bei den zuständigen Stellen erfahren.
Leistungen in der Hundehalterhaftpflichtversicherung
Obwohl nicht alle Hundehalter zwingend eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorweisen müssen, ist sie für alle sehr zu empfehlen. Schon ab 50 Euro im Jahr deckt sie im Fall der Fälle Schäden ab, die ohne eine entsprechende Absicherung mit großen finanziellen Schwierigkeiten für den Hundebesitzer verbunden wären.
Dazu zählen im Wesentlichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch Verletzungen an anderen Tieren sind mitversichert.
Die Beiträge, Leistungen und Deckungssummen der jeweiligen Hundehalterhaftpflichtversicherung gestalten sich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Versicherungsexperten empfehlen eine Schadensdeckung von min. 3 bis 5 Millionen Euro. Ebenfalls sind je nach Lebenssituation des Hundes folgende Versicherungsoptionen sinnvoll:
- Fremdhüterversicherung (für Schäden, die unter der Aufsicht von Personen entstanden sind, die nicht zum Haushalt des Hundebesitzers gehören)
- Mietsachschäden
- Auslandsaufenthalte
- Verzicht auf Leinenzwang
Berechnung der Beitragshöhe
Die Beitragshöhe für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung berechnet sich anhand des Leistungsumfangs in Verbindung mit den folgenden Aspekten:
- Hunderasse
- Alter des Hundebesitzers
- Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
- Anzahl der zu versichernden Tiere
- Nutzungsart des Hundes
Die passende Pferde- bzw. Hundehalterhaftpflichtversicherung finden
Da sich die eingeschlossenen Leistungen und Beiträge bei den verschiedenen Versicherern teilweise stark voneinander unterscheiden, lohnt es sich, die verschiedenen Angebote für Pferde- und Hundehalterhaftpflichtversicherungen genau zu vergleichen. Dabei gilt: Nicht immer führt eine höhere Beitragssumme zu einem besseren Versicherungsschutz. Auch der Vergleich des bestehenden Versicherungsschutzes mit aktuellen Versicherungsangeboten und ein Versicherungswechsel können sich auszahlen.
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