Die Privathaftpflichtversicherung – das Must-have der Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung
Sowohl im gemeinsamen Miteinander als auch im grundlegenden Verständnis der deutschen Gesetzgebung ist es selbstverständlich, dass eine Person, die einen Schaden verursacht, auch dafür aufkommt. Dies gilt auch für unbeabsichtigte Schäden, die im Unglücksfall zu Kosten in Millionenhöhe führen und ohne eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung den finanziellen Ruin des Schadenverursachers zur Folge haben können.

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Rundum abgesichert – die Familienhaftpflicht

Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen als sogenannte Familienversicherung angeboten. Das bedeutet, dass neben dem Versicherungsnehmer auch mit im Haushalt lebenden Personen versichert sind. Zu ihnen gehören beispielsweise:

  • Ehe- und Lebenspartner (im Haushalt lebend)
  • Kinder (bis zum 18. Lebensjahr, im Haushalt lebend)
  • Haushaltshilfen, Babysitter etc. (je nach Tarifbedingungen)

Teilweise lässt sich der Schutz solch einer Privathaftpflichtversicherung auch auf Kinder erweitern, die schon volljährig sind, sich aber noch in Ausbildung befinden und im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen.

 

Leistungen und Deckungssummen der Privathaftpflichtversicherung

Sowohl die Beiträge und Deckungssummen als auch der Leistungsumfang unterscheiden sich bei Privathaftpflichtversicherungen von Anbieter zu Anbieter. Angesichts dieser Tatsache ist es sinnvoll, vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht nur die Höhe der Versicherungsbeiträge, sondern auch die Leistungen genau miteinander zu vergleichen, um einerseits eine günstige Versicherung abzuschließen und andererseits im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.

Hinsichtlich der versicherten Schadensdeckungssumme empfehlen Versicherungsexperten mindestens fünf oder meist sogar zehn Millionen Euro für die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Je nach Vertrag enthält eine Privathaftpflicht unterschiedliche Leistungen, die auch teilweise als Zusatzoptionen abgeschlossen werden können. Zu ihnen zählen:

  • Ausfalldeckung (bei Schäden an der eigenen Person, die durch die Schadensverursacher nicht gezahlt werden können)
  • Versicherung deliktunfähiger Kinder (für Schäden, die durch Kinder eintreten, die aufgrund ihres Alters rechtlich als nicht deliktfähig gelten)
  • Schlüsselschäden (bei Schlüsselverlust beispielsweise)
  • Gefälligkeits- und Ehrenamtsschäden, die bei der Ausübung von Hilfsdiensten im privaten Rahmen oder während der Ausübung eines Ehrenamtes entstehen.

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