Schäden am Haus, die durch aufsteigendes Grundwasser entstehen, sind weder in der Wohngebäude- noch in der Elementarschadenversicherung versichert. Laut der deutschen Versicherungswirtschaft gelten solche Schäden als Baumängel und somit nicht als versicherte Schäden.
Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilienbesitzer vor den Folgen von Wetterextremen. Sie deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Hochwasser und Rückstau entstehen. Konkret bedeutet dies: Immer dann, wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt, übernimmt die Versicherung die entstandenen Schäden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Fluss über die Ufer getreten ist, Starkregen den Boden überflutet hat oder die Erde so gesättigt ist, dass Niederschläge oder schmelzender Schnee nicht mehr versickern können. Schäden durch Grundwasser, das infolgedessen an die Erdoberfläche gestiegen ist, sind ebenfalls versichert.
Nicht versichert ist jedoch aufsteigendes Grundwasser!
Anders sieht es aus, wenn an der Oberfläche des Grundstücks kein Wasser sichtbar ist, der Keller aber dennoch feucht wird. In diesem Fall wird aufsteigendes Grundwasser, das durch das Mauerwerk eingedrungen ist, als Ursache angenommen. Dieses Risiko deckt die Elementarschadenversicherung nicht ab. In solchen Fällen liegt offensichtlich ein Planungs- oder Baumangel am Gebäude vor – etwa, weil das Haus in einem Flutgebiet steht oder die Kellerabdichtung fehlt oder fehlerhaft ist.