Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel der Allianz zur einseitigen Kürzung von Rentenfaktoren in Riester-Verträgen unwirksam ist. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich.
Das Urteil im Überblick Der BGH erklärte die Anpassungsklausel für unwirksam, da sie den Versicherer einseitig bevorzugte. Konkret hatte die Allianz bei fondsgebundenen Riester-Renten, die im Jahr 2006 abgeschlossen wurden, die Rentenfaktoren unter Berufung auf das Niedrigzinsumfeld gesenkt. Das Gericht stellte fest: Wer sich das Recht vorbehält, Renten zu kürzen, muss sich vertraglich auch dazu verpflichten, diese wieder anzuheben, sobald sich die wirtschaftliche Lage bessert.
Hintergrund des Rechtsstreits Auslöser war die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im verhandelten Fall hatte die Allianz den garantierten Rentenfaktor basierend auf einem gesunkenen Rechnungszins (von 2,75 % auf 1,25 %) reduziert. Für Kunden bedeutete dies eine spürbare Absenkung der monatlichen Rente – im Beispiel sanke diese von rund 38 Euro auf etwa 30 Euro je 10.000 Euro Kapital.
Nachdem das Landgericht Stuttgart die Klage zunächst abgewiesen hatte, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten der Verbraucherschützer. Der BGH bestätigte diese Auffassung nun in letzter Instanz (Az. IV ZR 34/25).
Die Begründung der Richter Das Gericht sah das vertragliche Gleichgewicht gestört. Die Klausel benachteilige Kunden unangemessen, da sie keine automatische Wiederaufbesserung der Rente vorsah. Argumente der Allianz, Kunden könnten Verluste durch Überschüsse oder Zuzahlungen ausgleichen, ließ der BGH nicht gelten, da diese weder sicher noch planbar seien. Auch der Hinweis, man habe in der Praxis Rentenfaktoren oft freiwillig wieder erhöht, änderte nichts an der rechtlichen Unwirksamkeit der Klausel.
Das bedeutet es für Kunden
- Betroffener Zeitraum: Laut Allianz wurde die strittige Klausel nur in Verträgen zwischen Juni und November 2006 verwendet. Verträge ab 2007 enthalten bereits eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung.
- Handlungsempfehlung: Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil und stellt betroffenen Kunden Musterbriefe zur Verfügung, um eine Korrektur des Rentenfaktors einzufordern.
